Personalabwerbung
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der ehemalige Arbeitnehmer frei,
- Arbeitskollegen abzuwerben
- Ausnahme:
- Arbeitsvertragliches Personalabwerbeverbot
- vgl. Personalabwerbeverbot
- vgl. Checkliste Personalabwerbeverbot
Kundenabwerbung
Die Wettbewerbsfreiheit lässt die Wettbewerbshandlungen zu und
- gewährt keinen Bestandesschutz für vorbestandene Kundenbeziehungen.
- Ausnahmen:
- UWG-widrige Konkurrentenhandlungen
- Konkurrenzverbot
- vgl. Checkliste Konkurrenzverbot
- Geheimnisschutzklausel
- vgl. Checkliste Geheimnisschutzklausel
- Kundenschutzklausel
- vgl. Checkliste Kundenschutzklausel
Beim Thema Abwerbefreiheit stellt sich die Frage, ob und in welcher Art ein Arbeitnehmer
- mit den Kunden seines früheren Arbeitgebers Kontakt aufnehmen darf (nachvertraglicher Kundenkontakt)
- die Kunden seines früheren Arbeitgebers zum Dienstleister bzw. Lieferanten-Wechsel verleiten darf (Kundenabwerbung)