LAWINFO

Personalabwerbung / Kundenabwerbung

QR Code

Ausgangslage

Rechtsgebiet:
Personalabwerbung / Kundenabwerbung
Stichworte:
Kundenabwerbung, Personalabwerbung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es wird Sie vielleicht erstaunen, dass die zwei Themen Personalabwerbung und Kundenabwerbung hier miteinander behandelt werden.

Arbeitnehmertreue zeigt sich oft erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Arbeitnehmer mit Charakter kennen das „Mein und Dein“, werben keine Kollegen ab und nehmen keine Kunden mit.
  • Andere wiederum wollen ihre Stellung beim künftigen Arbeitgeber dadurch – auch finanziell – verbessern, dass sie nicht nur den Arbeitskollegen zum gleichzeitigen Arbeitgeberwechsel motivieren, sondern auch die vorher betreuten Kunden „mitbringen“ oder „holen“.

Die Themen können Sie – müssen es aber nicht – durchaus gleichzeitig oder nacheinander beschäftigen. – Ein guter Grund sie miteinander zu behandeln.

Was Arbeitgeber, die die Kundenabwerbung durch neue Mitarbeiter fördern oft nicht bedenken ist, dass sich Menschen in gleichen oder ähnlichen Situationen immer wieder gleich verhalten: Diese Mitarbeiter werden auch ihre Kunden beim Austritt abwerben.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.