Nach Lehre und Rechtsprechung wird in folgende Grundkonstellationen unterschieden:
» Verleitung zum Vertragsbruch
Sachverhalte
Als Fälle unerlaubter ausservertraglicher Abwerbung sind denkbar:
- Verstoss gegen den lauteren Wettbewerb (UWG)
- Generalklausel UWG 2
- Verleitung zum Vertragsbruch
- Arbeitnehmerabwerbung
- Verleitung eines Abnehmers zum Vertragsbruch (UWG 4 lit. a)
- Bestechung (UWG 4a lit. b)
- Verleitung zum Geheimnisverrat (UWG 4 lit. c)
- Verleitung nach OR 41 Abs. 2
- Kundenabwerbung
- Unzulässigkeit aufgrund UWG 4 lit. a und OR 41 ff.
Headhunter
Auf die Arbeitnehmerabwerbung durch Headhunter lassen sich die gleichen Grundsätze, wie sie für den Arbeitnehmer festgestellt wurden, anwenden.