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Personalabwerbung / Kundenabwerbung

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Verleitung zum Vertragsbruch

Rechtsgebiet:
Personalabwerbung / Kundenabwerbung
Stichworte:
Kundenabwerbung, Personalabwerbung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen:

  • Verleitung (bewusstes Hinwirken auf den Vertragsbruch)
  • Vertragsbruch
  • Verleiter kennt Vertragspflicht des Verleiteten oder hätte sie kennen müssen
  • Ersatzvertrag (Verleitung zum Vertragsbruch, um mit dem Verleiteten einen Ersatzvertrag zu schliessen)

Rehbinder (Arbeitsrecht, Rz 53; BK-Rehbinder, N9 zu OR 321a) hält dafür, dass folgende Abwerbungshandlungen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unzulässig seien:

  • Verleitung von Arbeitnehmern zum Ausscheiden unter Vertragsbruch
  • Handeln im Auftrag eines Konkurrenzunternehmens zu Zwecken des Wettbewerbs oder planmässige und zielbewusste Abwerbung mit der Absicht, den Arbeitgeber zu schädigen.

Verlässt der Arbeitnehmer die Stelle ohne wichtigen Grund, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Rechtsverletzungsbusse im Umfange eines Viertels des Monatslohnes sowie auf Ersatz des das dadurch entstandenen weiteren Schadens (OR 337d Abs. 1).

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