Erscheinungsformen
1. Personalabwerbung
Die Personalabwerbung erfolgt heute in 3 Aspekten:
- Abwerbung einer hochspezialisierten und/oder guten Fachkraft
- Erwartung des neuen Arbeitgebers, dass der abgeworbene Arbeitnehmer die von ihm beim ehemaligen Arbeitgeber betreuten Kunden mitbringt
- Abwerbung ganzer Teams einer Abteilung (sog. „Lift-outs“)
2. Kundenabwerbung
Die Kundenabwerbung geschieht meistens unter folgendem Blickwinkel:
- Abwerbungs-Argument Kenntnis der Kundenwünsche via vertrautem ehem. Mitarbeiters
- Abwerbung mit günstigeren Konditionen als vorher (Mitarbeiter weiss, welche Konditionen sein früherer Arbeitgeber gewährte).
Gemeinsamkeiten
Gemeinsam sind den beiden Abwerbearten:
- Wettbewerbsfreiheit
- Berufs- und Arbeitsplatzwahlfreiheit resp.
- Auswahlfreiheit für Lieferanten und Dienstleister
- Werbefreiheit
- Schranken
- Keine Vertragsverletzungen
- Kein Informationsmissbrauch
- Keine Geheimhaltungsverletzungen.