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Personalabwerbung / Kundenabwerbung

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Erscheinungsformen und Gemeinsamkeiten

Rechtsgebiet:
Personalabwerbung / Kundenabwerbung
Stichworte:
Kundenabwerbung, Personalabwerbung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erscheinungsformen

1. Personalabwerbung

Die Personalabwerbung erfolgt heute in 3 Aspekten:

  • Abwerbung einer hochspezialisierten und/oder guten Fachkraft
  • Erwartung des neuen Arbeitgebers, dass der abgeworbene Arbeitnehmer die von ihm beim ehemaligen Arbeitgeber betreuten Kunden mitbringt
  • Abwerbung ganzer Teams einer Abteilung (sog. „Lift-outs“)

2. Kundenabwerbung

Die Kundenabwerbung geschieht meistens unter folgendem Blickwinkel:

  • Abwerbungs-Argument Kenntnis der Kundenwünsche via vertrautem ehem. Mitarbeiters
  • Abwerbung mit günstigeren Konditionen als vorher (Mitarbeiter weiss, welche Konditionen sein früherer Arbeitgeber gewährte).

Gemeinsamkeiten

Gemeinsam sind den beiden Abwerbearten:

  • Wettbewerbsfreiheit
    • Berufs- und Arbeitsplatzwahlfreiheit resp.
    • Auswahlfreiheit für Lieferanten und Dienstleister
  • Werbefreiheit
  • Schranken
    • Keine Vertragsverletzungen
    • Kein Informationsmissbrauch
    • Keine Geheimhaltungsverletzungen.

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