Es gelten die allgemeinen Grundsätze und Schranken der Personal- und Kundenabwerbung.
Folgendes ist jedoch sachbedingt zu beachten:
- Bankkundengeheimnis:
- Informationsaustausch nur unter den Teammitgliedern mit gleichen Vorkenntnissen zulässig
- Verwendung der IT-Infrastruktur des neuen Arbeitgebers für Datenerfassung und Kundenkontakt
- Bankkundengeheimnisverletzung, da der neue Arbeitgeber und seine anderen Arbeitnehmer Dritte sind
- Geschäftsgeheimnisverletzung, da der neue Arbeitgeber und seine anderen Arbeitnehmer Dritte sind