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Personalabwerbung / Kundenabwerbung

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Sanktionen

Rechtsgebiet:
Personalabwerbung / Kundenabwerbung
Stichworte:
Kundenabwerbung, Personalabwerbung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verletzung der Treuepflicht durch Personal- und/oder Kundenabwerbung ermöglicht folgende Sanktionen gegen den Arbeitnehmer:

  • Ordentliche Kündigung
    • Vorsicht bei der späteren Begründung
  • Fristlose Entlassung (vgl. BGE 104 II 28 ff.)
    • nur bei schweren Treuepflichtverletzungen (oder aus zusätzlichen anderen wichtigen Gründen)
  • Erfüllungsklage (Unterlassungsklage)
    • mit anschliessender Realvollstreckung
    • zweckmässig in casu nur bei Geltendmachung
      • Konkurrenzverbot
      • Herausgabepflicht einer Kundendatei
      • Geheimhaltungspflicht
  • Schadenersatz
    • Arbeitnehmerhaftung (OR 321e) (vgl. BGE 123 III 257 ff.)
    • Konventionalstrafe
      • falls im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement vorgesehen
    • Ordnungsstrafe
      • falls im Betriebsreglement erwähnt.

Die Treuepflicht ist nicht ein Hauptleistungselement und steht nicht in einem Austauschverhältnis zum Lohn:

  • Eine Lohn-Reduktion ist daher nicht zulässig.

Zulässig ist aber eine

  • Nichtausrichtung einer (u.E. nicht Lohnbestandteil bildenden) Gratifikation (vgl. dazu auch BJM 1961 13 f.)
  • Verrechnung der Schadenersatzforderung mit der Lohnforderung, im Rahmen von OR 323b Abs. 2.

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